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Kirchenvorstände

Kirchenvorstände

  • Koltermann, Klaus: Pfarrer, Vorsitzender
  • Bergande, Regina, 1. Stellvertretende Vorsitzende
  • Hilgers, Brunhilde
  • Kaltwasser, Andreas
  • Lütke Entrup, Simone
  • Mehlkopf, Frank
  • Pieper, Doris
  • Plachta, Michael
  • Schmitz, Peter
  • Simonis, Hermann-Josef
  • Widmann, Elke
  • Wienen, Elisabeth
  • Klaßen, Helmut: Verwaltungsleiter

Die nicht aufgeführten Mitglieder haben der Veröffentlichung nicht zugestimmt.

  • Koltermann, Klaus: Pfarrer, Vorsitzender
  • Plachta, Michael: 1. Stellvertretender Vorsitzender
  • Cynta, Thomas: 2. Stellvertretender Vorsitzender
  • Brand, Michael
  • Pieper, Doris
  • Reuvers, Helmut
  • Schönfelder, Ansgar
  • Richter, Markus: Rendant

  • Koltermann, Klaus: Pfarrer, Vorsitzender
  • Kallen, Max Josef: 1. Stellvertretender Vorsitzender
  • Pamatat, Adolf Robert: 2. Stellvertretender Vorsitzender
  • Bongartz, Dr. Peter
  • Faßbender, Heinz-Peter
  • Lütke Entrup, Simone
  • Schmitz, Peter
  • Schweikart, Jens
  • Richter, Markus: Rendant

Die nicht aufgeführten Mitglieder haben der Veröffentlichung nicht zugestimmt.

  • Koltermann, Klaus: Pfarrer, Vorsitzender
  • Grieß, Dirk: 1. Stellvertretender Vorsitzender
  • Mehlkopf, Frank: 2. Stellvertretender Vorsitzender
  • Kaltwasser, Andreas
  • Schwaderlapp, Johannes
  • Weber, Anja
  • Weber, Detlef
  • Richter, Markus: Rendant

  • Koltermann, Klaus: Pfarrer, Vorsitzender
  • Hilgers, Brunhilde: 2. Stellvertretende Vorsitzende
  • Ammermann, Joachim
  • Dahmen, Frank
  • Huynh-Nguyen, Yen T. B.
  • Klinge-Stader, Andreas 
  • Reitenberger, Ottilia
  • Wüller, Gabriel
  • Richter, Markus: Rendant

Die nicht aufgeführten Mitglieder haben der Veröffentlichung nicht zugestimmt.

  • Koltermann, Klaus: Pfarrer, Vorsitzender
  • Glasmacher, Hermann-Josef: 1. Stellvertretender Vorsitzender
  • Simonis, Hermann-Josef: 2. Stellvertretender Vorsitzender
  • Schatzl, Achim
  • Thiebach, Gerd
  • Widmann, Elke
  • Richter, Markus: Rendant

Die nicht aufgeführten Mitglieder haben der Veröffentlichung nicht zugestimmt.

  • Koltermann, Klaus: Pfarrer, Vorsitzender
  • Bergande, Regina: 1. Stellvertretende Vorsitzende
  • Esser, Roswitha
  • Grün, Norbert
  • Köning, Petra
  • Steffens, Heinrich
  • Wienen, Elisabeth
  • Richter, Markus: Rendant

Die nicht aufgeführten Mitglieder haben der Veröffentlichung nicht zugestimmt.

Kirchenvorstandswahlen am 8./9. November 2025

In unseren sechs Kirchengemeinden werden am 8./9.11.2025 die neuen Kirchenvorstände gewählt. In den letzten Kirchenvorstandssitzungen wurde die Anzahl der zu wählenden Mitglieder festgelegt:
5 Mitglieder in St. Agatha Straberg
8 Mitglieder in St. Aloysius Stürzelberg
5 Mitglieder in St. Gabriel Delrath
6 Mitglieder in St. Josef Delhoven
5 Mitglieder in St. Odilia Gohr
6 Mitglieder in St. Pankratius Nievenheim

Wählbar ist gemäß §11 KVVG jede wahlberechtigte Person,
die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet hat und
das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Nicht wählbar sind gemäß §11 Absatz 4 KVVG
z. B. Geistliche oder Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer Kirchengemeinde stehen.

Wahlberechtigt ist lt. §10 KVVG jedes Mitglied der Kirchengemeinde,
das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der KG begründet hat und 
nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erkärt hat.

Detaillierte Informationen zu diesen drei Punkten erhalten Sie im Amtsblatt April 2025 Nr. 56.

In unseren Schaukästen werden demnächst folgende Aushänge, auf jede Gemeinde angepasst, zu sehen sein:
25.09.-03.10.2025 Bekanntmachung - Liste der Wahlberechtigten
25.09.-03.10.2025 Vorschlagsliste

Aufgaben eines Kirchenvorstandes

Nach dem Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24.7.1924 bzw. gleichartiger kirchlicher Nachfolgebestimmungen „verwaltet der Kirchenvorstand das Vermögen der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“(1) 

Der Kirchenvorstand ist somit zuständig für Vermögen, Gebäude, Grundstücke (…) der jeweiligen katholischen Kirchengemeinde und ist das höchste Gremium einer Pfarrei, noch vor dem Pfarrgemeinderat.(2) 

Hierbei hat der Kirchenvorstand die Aufgabe, das Vermögen der Gemeinde zu verwalten und zu vermehren, seine Erträge und ergänzende Kirchensteuermittel sinnvoll zu verwenden.(3) 
Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplans sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für kirchlichen Gebäude. Dieses Gremium wird in Nordrhein-Westfalen für vier Jahre direkt von den Gemeindemitgliedern gewählt.
Der leitende Pfarrer ist gleichzeitig der Vorsitzende dieses Gremiums.
Die Wahlen zum Kirchenvorstand finden am 8./9. November 2025 statt. 

1. Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage 
2. Wikipedia über den Kirchenvorstand 
3. Vorwort aus „Rechte und Pflichten des Kirchenvorstandes“ Heribert Emsbach, 8. Auflage