In unseren sechs Kirchengemeinden werden am 8./9.11.2025 die neuen Kirchenvorstände gewählt. In den letzten Kirchenvorstandssitzungen wurde die Anzahl der zu wählenden Mitglieder festgelegt:
5 Mitglieder in St. Agatha Straberg
8 Mitglieder in St. Aloysius Stürzelberg
5 Mitglieder in St. Gabriel Delrath
6 Mitglieder in St. Josef Delhoven
5 Mitglieder in St. Odilia Gohr
6 Mitglieder in St. Pankratius Nievenheim
Wählbar ist gemäß §11 KVVG jede wahlberechtigte Person,
die am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet hat und
das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Nicht wählbar sind gemäß §11 Absatz 4 KVVG
z. B. Geistliche oder Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis zu einer Kirchengemeinde stehen.
Wahlberechtigt ist lt. §10 KVVG jedes Mitglied der Kirchengemeinde,
das am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat
spätestens sechs Monate vor dem Wahltag seinen Erstwohnsitz in der KG begründet hat und
nicht nach den Vorschriften des staatlichen Rechts seinen Austritt aus der Kirche erkärt hat.
Detaillierte Informationen zu diesen drei Punkten erhalten Sie im Amtsblatt April 2025 Nr. 56.
In unseren Schaukästen werden demnächst folgende Aushänge, auf jede Gemeinde angepasst, zu sehen sein:
25.09.-03.10.2025 Bekanntmachung - Liste der Wahlberechtigten
25.09.-03.10.2025 Vorschlagsliste